Steuern leicht gemacht
Gebührenabrechnung
- Abrechnung nach den Gegenstandswerten der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV)
- Mindestens die Mindestgebühr nach der StBVV
- Maximal die Mittelgebühr nach der StBVV
- Bei Nichtgreifen der Gegenstandwerte beträgt die Zeitgebühr nach § 13 S. 2 StBVV 99,- € netto je Stunde zzgl. 19% Umsatzsteuer = 117,81 € brutto je Stunde
- Auslagenersatz für Post- und Telekommunikationsaufwendungen nach § 16 S. 1 StBVV: Tatsächliche Kosten, mindestens jedoch siehe folgender Spiegelstrich
- Auslagenersatz für Post- und Telekommunikationsaufwendungen nach § 16 S. 2 StBVV: Pauschal 20% des Nettorechnungsbetrages, maximal 20 € netto zzgl. 19% Umsatzsteuer = maximal 23,80 € brutto je Auftrag
- Für Verbraucher gilt § 21 S. 2 StBVV: Maximalgebühr für ein erstes Beratungsgespräch 190 € netto zzgl. 19% Umsatzsteuer = 226,10 € brutto
Dienstleistungskatalog:
- Einkommensteuererklärung mit sämtlichen Anlagen (Rentner, Vermietung, Arbeitnehmer, ausländische Einkünfte usw.)
- Buchhaltung inkl. Übermittlung der Umsatzsteuervoranmeldungen
- Lohnabrechnungen
- Einnahmen-Überschussrechnung (Einzelunternehmen, freie Berufe, Photovoltaikanlagen)
- Jahresabschluss (Einzelunternehmen, GmbH, KG, GbR, OHG inkl. Veröffentlichung beim Bundesanzeiger)
- Körperschaftsteuererklärung
- Umsatzsteuererklärung
- Gewerbesteuererklärung
- Begleitung von Steuer- und Lohnprüfungen
- Erbschaft-/ Schenkungsteuererklärung